Gefährliche Weihnachtswichtel-Werkstatt: der Keller
Veröffentlicht am 17. Dezember 2021
Der Keller. Von Autoreifen bis Zeltplanen, hier hat Platz, was anderswo nicht mehr hinpasst. Wenn es auf Weihnachten zugeht, übernimmt der Keller noch ganz andere Aufgaben: Die Wichtel – oder der Papa – bauen im Keller an einem Puppenhaus, das unter dem Weihnachtsbaum stehen soll. Mama lagert Geschenkpapier, Umverpackungen und Kartons, um später alle Geschenke einzupacken. Kurz vor dem Fest zieht der Christbaum neben der alten Gefriertruhe ein und Kaminholz habt ihr auch nochmal bestellt.
Was darf ich im Keller lagern?
Ist es erlaubt, brennbare Materialien im Keller zu lagern? Hierfür gibt es keine einheitlichen und verbindlichen Regelungen. Für brennbare Flüssigkeiten gilt in der Regel, dass 20 Liter im gesamten Kellerbereich erlaubt sind. Die Lagerung von Gasflaschen und Druckluftbehältern ist grundsätzlich nicht zulässig.
Üblicherweise regeln Vermieter im Mietvertrag oder der Hausordnung, welche Brandschutz-Vorkehrungen gelten. Üblicherweise müssen Mieter dafür sorgen, dass Kellerflure und Fluchtwege frei bleiben, (Brandschutz-)Türen geschlossen werden und keine unerlaubten Materialien im Mieterkeller lagern.
Vorsicht ist auch bei Elektrogeräten angesagt, die nicht veraltet und auf dem aktuellen Wartungsstand sein sollten. Sonst stellen auch sie eine potenzielle Gefahrenquelle dar.
Ein guter Vorsatz für die Zeit zwischen den Jahren ist das Ausmisten des Kellers auf jeden Fall.
Und was ist mit Rauchmeldern?
Kellerbrände werden im Vergleich zu Flammen in höheren Etagen oft relativ spät entdeckt. Meist haben sich dann schon dichte Rauchwolken gebildet, die den Weg durch das Treppenhaus ins Freie abschneiden können.
Wie wäre es mit einem Rauchmelder im Keller, der frühzeitig Alarm schlägt? Experten raten dazu, keine Rauchmelder im Keller anzubringen. Die größte Gefahr sehen sie darin, dass Bewohner im Falle eines Alarms unüberlegt das Haus verlassen wollen und damit direkt in den giftigen Rauch laufen, der aus dem Keller aufsteigt. Bei Kellerbränden wird empfohlen, in der geschlossenen Wohnung zu bleiben.
Sinnvoll sind dagegen Rauchmelder im Treppenhaus, die vor verqualmten Fluchtwegen warnen. Auch Feuerlöscher sollten im Treppenhaus vorhanden sein, damit ihr kleinere Brände gegebenenfalls selbst löschen könnt. Achtet jedoch darauf, dass die Rauchmelder und Feuerlöscher funktionsfähig sind und die Wartungsintervalle eingehalten werden.