Treppenhaus: Im Brandfall Rettung und Risiko zugleich

Veröffentlicht am 18. Mai 2021

Kinderwägen, Schuhe, Pflanzen und Fahrräder – das Treppenhaus wird häufig als Abstellplatz genutzt. Nicht selten führt das zu Diskussionen mit Nachbarn oder dem Vermieter. Doch hinter der vermeintlichen Schikane durch strikte Regelungen steckt ein guter Grund: Im Brandfall soll sich das Feuer nicht über leicht brennbare Gegenstände weiterverbreiten können und die Fluchtwege für die Bewohner müssen frei sein. Das kann im Ernstfall Leben retten.

Abstellplatz Treppenhaus: Was ist erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Als Gemeinschaftsfläche darf das Treppenhaus von allen Bewohnern genutzt werden. Doch der Vermieter bzw. Eigentümer ist verantwortlich für die Verkehrssicherheit. Er darf und muss dafür sorgen, dass das Treppenhaus zum Beispiel als Fluchtweg im Brandfall sicher benutzt werden kann. Dazu gehört eine funktionierende Beleuchtung und ein befestigtes Treppengeländer, aber ebenso das Erlassen und Kontrollieren von Regelungen über Gegenstände im Treppenhaus. Pauschal alles verbieten darf der Vermieter jedoch nicht. In den meisten Fällen werden die Regeln zur Treppenhausnutzung im Mietvertrag oder der Hausordnung festgelegt. 
Als Faustregel kann gelten:

Auf Kinderwagen und Rollatoren sind die Bewohner angewiesen. Sie dürfen daher vorübergehend im Treppenhaus abgestellt werden. Über Nacht sollten die Wagen jedoch in die Wohnung geholt werden, damit sie im Brandfall keine Stolperfallen sind.
Schuhe und Schuhregale gehören grundsätzlich nicht ins Treppenhaus. Eine Ausnahme ist das kurzzeitige Abstellen von Schuhen auf der Fußmatte, wenn sie regen- oder schneebedingt nass und schmutzig sind.

Ebenso wenig ist das Treppenhaus ein Abstellplatz für Fahrräder und Roller. Im Idealfall gibt es einen eigenen Fahrradkeller, dessen Gebrauch in der Hausordnung obligatorisch geregelt ist. Wenn nicht, darf der Mieter das Rad auch in seiner Wohnung abstellen.

(Kleine) Pflanzen und andere Dekorationen sind im Treppenhaus nur erlaubt, wenn sie keine Fluchtwege versperren oder man im Brandfall nicht darüber stolpern kann. Vorübergehende Anbringungen, beispielsweise zu Ostern oder an einem Geburtstag, sind grundsätzlich zulässig.

Zeitungen dürfen vorübergehend im Treppenhaus liegen, sind aber aufgrund des brennbaren Materials möglichst bald in die Wohnung zu holen oder zu entsorgen.

Rauchmelder und Feuerlöscher – perfektes Duo

Nicht nur in Wohnungen macht das Anbringen von Rauchmeldern und Feuerlöschern Sinn. Gerade im Treppenhaus sollten die Lebensretter nicht fehlen. Auch wenn es dazu keine verpflichtende Vorschrift gibt, als Fluchtweg sind Treppenhäuser Rettungsmöglichkeit und Gefahr zugleich. Zuständig sind für die Allgemeinflächen die Vermieter. Dazu gehört neben der Anbringung auch die regelmäßige Wartung bzw. Prüfung der Funktionstüchtigkeit. Das kann der Eigentümer an Firmen übertragen, die sich darum kümmern, die Feuerlöscher und Rauchmelder fach- und fristgerecht zu überprüfen. Nur so können Rauchmelder im Brandfall warnen und kleine Brände sicher mit dem Feuerlöscher bekämpft werden. Bei starker Rauchentwicklung im Treppenhaus sollen Bewohner in ihren Wohnungen bleiben, die Feuerwehr rufen und sich am Fenster bemerkbar machen. 

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