Lebensretter Rauchmelder

Veröffentlicht am 25. Mai 2021

Im Jahr 2019 starben 343 Personen durch Rauch, Feuer und Flammen. Zehn Jahre zuvor waren es noch 433 . Die sinkenden Zahlen sind auch auf die Verbreitung von Rauchmeldern zurückzuführen. Inzwischen besteht in allen 16 Bundesländern die Pflicht, Rauchmelder zu installieren. Sachsen sieht diese Verpflichtung nur für Neu- und Umbauten vor, alle anderen Länder auch für Bestandsbauten. Die jeweilige Landesbauordnung regelt, wer für die Installation zuständig ist und welche Bereiche der Wohnung mit Rauchmeldern auszustatten sind.

Installation und Wartung: Pflichten von Vermietern und Mietern

Das Gesetzt schreibt vor, dass der Eigentümer oder Vermieter für die Installation der Rauchmelder verantwortlich ist. Im Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Rettungsweg dienen, sollen Rauchmelder installiert werden. In Berlin und Brandenburg betrifft die Pflicht auch Wohnzimmer. Baden-Württemberg erweitert die Regelung um alle Räume, in denen Personen bestimmungsgemäß schlafen. 

Für Wartung und Funktionsprüfung der Rauchmelder gilt folgendes: Generell ist der Vermieter verantwortlich. In einigen Bundesländern kann die Pflicht auf die Mieter übertragen werden. Hier ist der Haken: Der Vermieter ist dennoch dafür verantwortlich die Mietsache im vorgeschriebenen Zustand zu halten

Das bedeutet, er muss sicherstellen, dass der Mieter seiner Pflicht nachkommt und die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder regelmäßig prüft.

Bei der Wartung der Rauchmelder lauert ein großes Missverständnis: Auf vielen Rauchmeldern steht: „wartungsfrei“. Dies bezieht sich auf die Batterie, die nicht gewechselt werden kann. Unter Wartung versteht der Gesetzgeber in Deutschland aber:

  • die Funktionsprüfung des Licht- und Tonalarms
  • die Prüfung der Raucheintrittskammer
  • die Prüfung der korrekten Installation mit genügend Abstand

Diese Wartung muss einmal jährlich durchgeführt werden.

Wenn der Vermieter sichergehen will, dass die Rauchmelder regelmäßig gewartet werden, kann er einen Dienstleister dafür beauftragen. Er stellt damit sicher, dass er seiner Verpflichtung nachkommt, hat weniger Aufwand und senkt sein Haftungsrisiko.

Wenn Du hier auf Nummer sicher gehen willst mache es wie immer mehr Nutzer und übergib uns die Wartung. Wir kümmern uns um alles.
Du wirst einmal im Jahr an die Rauchmelder-Wartung erinnert. Dann kannst Du in Ruhe einen Termin ausmachen. Du musst auch nicht warten oder Dir den Tag freinehmen. Pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit meldet sich einer unserer zertifizierten Brandschutz-Spezialisten via Videotelefon bei Dir und führt die Rauchmelder-Wartung mit Dir durch.

Ganz modern und digital, ohne Wartezeit, wann Du willst und ohne dass jemand Fremdes Deine Wohnung betritt.
Anschließend bekommst Du per E-Mail ein Rauchmelder-Wartungs Protokoll als PDF. Ganz offiziell nach DIN 14676.
Damit kannst Du auch der Versicherung gegenüber nachweisen, dass Du die Wartung ordnungsgemäß erledigt hast.

Rauchmelder: Die richtige Anbringung 

Unabhängig von der gesetzlichen Regelung ist es sinnvoll, nicht nur Schlaf- und Kinderzimmern sowie Fluren mit Rauchmeldern zu versehen. Idealerweise sind alle weiteren Aufenthaltsräume ebenfalls mit Rauchmeldern ausgestattet. So geht der Alarm im Brandfall umgehend los und Du verlierst keine Zeit.

Als Faustregel gilt, dass bei Räumen bis 60 Quadratmetern ein Rauchmelder ausreicht. Die Anbringung sollte in der Raummitte erfolgen. Dabei streng – an die Bedienungsanleitung halten und nur geeignetes Material verwenden. Bei Dachschrägen ist es wichtig, den Rauchmelder waagerecht zu installieren. In der Nähe von Lampen, Dachbalken, Luftschächten und Co. ist ein Mindestabstand von 50 Zentimetern vorgeschrieben.

In Räumen, die regelmäßig starkem Dampf ausgesetzt sind, wie Küche oder Bad, sollte kein Rauchmelder angebracht werden, um Fehlalarme zu vermeiden.

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